Unternehmerische Mitbestimmung in der Societas Europaea (SE)
- Herausgeber
- Stiftung Familienunternehmen
- Veröffentlichung
- München, 2022
- Institut
- Universität Würzburg
- Isbn
- 978-3-948850-16-6
Keine Gefahr für deutsche Mitbestimmung
Wie in vielen Dingen ist Europa auch in der Frage der Mitbestimmung keineswegs einig. In Deutschland hat sie einen viel höheren Stellenwert als in den meisten anderen Mitgliedsstaaten. Doch was passiert mit ihr, wenn sich ein deutsches Unternehmen für die Rechtsform der Societas Europaea (SE), also die europäische Aktiengesellschaft, entscheidet?
Mit der Frage, ob die Rechte der deutschen Belegschaft dann noch ausreichend geschützt sind, befasst sich ein Gutachten von Professor Christoph Teichmann, der sowohl Experte für deutsches als auch europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht ist.
Zunächst beschreibt er die unterschiedlichen Traditionen der Mitbestimmung, beleuchtet dann den europäischen sowie den deutschen Regelungsrahmen und widmet sich schließlich detailliert dem sogenannten Einfriereffekt.
Dieser stößt immer wieder Kritik. Es geht dabei um die Situation, die entsteht, wenn die Belegschaft nach der Gründung wächst. Denn das Unternehmen nimmt zu diesem Zeitpunkt zwar den Grad der Mitbestimmung mit, danach aber verändert sich dieser nicht mehr.
Hintergrund der Studie ist der in diesem Zusammenhang von der Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag beschriebene Handlungsbedarf. Teichmann lotet ausführlich europäische wie nationale Reformoptionen aus.
Eine grundsätzliche Gefahr für die deutsche Mitbestimmung sieht er nicht, regt aber u.a. an, den Tatbestand des Missbrauchs beim Einfriereffekt zu konkretisieren. Die letztverbindliche Interpretation des Missbrauchsbegriffes obliegt allerdings dem Europäischen Gerichtshof.