Straffung und Stärkung der Verrechnungspreisverfahren

Ökonomie und Reformoptionen
Herausgeber
Stiftung Familienunternehmen
Veröffentlichung
München, 2022
Institut
Universität Göttingen
Universität Heidelberg
Autoren
Prof. Dr. Andreas Oestreicher, Annalena Form, Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Ref. iur. Markus Schaupp
Isbn
978-3-948850-19-7

Deutschland deutlich im Rückstand

Die gute Nachricht vorweg: Insgesamt zeigt die aktuelle Analyse des Verfahrensrechts der Verrechnungspreise für die vergangenen Jahre eine positive Entwicklung. Insbesondere der Kompetenz- und Ressourcenaufbau auf Ebene der Finanzbehörden wird von den Machern der Studie gelobt.

Doch es gibt auch viel zu bemängeln – und so überwiegen am Ende die schlechten Noten. Im internationalen Vergleich, stellen die Autoren fest, befindet sich Deutschland noch immer deutlich im Rückstand.

Kurz zur Erläuterung: Als Verrechnungspreis wird der Betrag bezeichnet, den rechtlich selbstständige Unternehmen einer Unternehmensgruppe vereinbaren, wenn sie sich untereinander beliefern oder füreinander Leistungen erbringen. Ebenso gilt er für den Austausch mit ausländischen Betriebsstätten. Der Verrechnungspreis wird von den Finanzbehörden grundsätzlich geprüft und oftmals kritisiert oder bezweifelt – mit unangenehmen Folgen für die Unternehmen. Denn ihnen fehlt so die Rechtssicherheit.

Die Probleme in der Praxis sind vielfältig: Die Verfahren dauern zu lange, es gibt keine Transparenz, und vor allem gibt es kaum Vorabverständigungen. Dabei wären verbindliche Auskünfte im Vorfeld nach dem Verfahrensrecht möglich – und werden in anderen Staaten auch umfänglich praktiziert.

Grundlage der Studie sind Interviews mit Experten aus der Finanzverwaltung, aus Unternehmen und aus der Beratung. Das Ergebnis: Es gäbe durchaus Wege, die Unsicherheiten und Benachteiligen zu beseitigen und das Verfahren zu optimieren. Das fängt an bei den Dokumentationspflichten, reicht über die frühe Herstellung von Rechtssicherheit oder die Befristung des Vorbehalts der Nachprüfung bis zur Veröffentlichung von Leitsätzen.

Datum
31.10.2022, München

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